Endlich sind Weinwanderungen und Weinproben ab 02.07.2021 wieder vernünftig durchführbar. Weinbergwanderungen und Weinseminare bis zu 25 Personen aus verschiedenen Haushalten sind wieder möglich. Der Wunsch wieder etwas mit anderen Menschen zusammen zu erleben ist riesig. Aber viele Menschen sind noch zögerlich und verunsichert bei der Teilnahme an öffentlichen Events.
Die 24. Corona Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat Ende Juni weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die Regelungen treten ab 02.07.2021 in Kraft.
Was muss bei der Teilnahme an einer Weinwanderung beachtet werden?
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab 2. Juli mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet. Weinwanderungen und Weinseminare sind bis zu 25 Personen aus verschiedenen Haushalten wieder möglich. Weiterhin gilt die Testpflicht, wer vollständig geimpft oder genesen ist, braucht keinen Test. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre entfällt grundsätzlich die Testpflicht.
Die Maskenpflicht entfällt im Freien. FFPs oder OP Masken sollten aber mitgeführt werden und bei Ansammlungen aufgesetzt werden oder bei Betreten von Innenräumen. Verkostungen sind unter den aktuellen Hygienemaßnahmen wieder erlaubt. Der Abstand untereinander sollte gewahrt bleiben.
Werden die Teilnehmer vor unseren Veranstaltungen nochmal über aktuelle Änderungen informiert?
Die Teilnehmer unsere Veranstaltungen werden 1 Woche vor dem Termin über alle wichtige Informationen und Änderungen informiert. Das Wohlbefinden unserer Teilnehmer liegt uns sehr am Herzen. Wir werden den aktuellen Empfehlungen der Landesregierung folgen und unsere Ergebnisse den aktuellen Hygienemaßnahmen anpassen.